NEUES ZÜRCHER HUNDEGESETZ AB 1. JUNI 2025

Ab dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich eine einheitliche Ausbildungspflicht für alle Hunde, unabhängig von Grösse oder Rasse. Ziel ist es, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen und das Zusammenleben von Mensch und Hund zu verbessern.

Theoriekurs

  • PflichtPersonen, die erstmals oder nach über zehn Jahren wieder einen Hund halten, müssen einen Theoriekurs absolvieren.

  • DauerCa. 2 Stunden.

  • InhalteGrundwissen über Hundehaltung, Erziehungsmethoden und rechtliche Vorgaben.

  • AbschlussMit einer Prüfung.

  • ZeitpunktVor oder spätestens zwei Monate nach der Anschaffung des Hundes bzw. nach dem Zuzug in den Kanton Zürich.

Praxiskurs

  • PflichtAlle Hundehaltenden müssen einen praktischen Kurs absolvieren.

  • DauerMindestens 6 Lektionen.

  • BeginnFrühestens nach Vollendung des 6. Lebensmonats des Hundes.

  • AbschlussSpätestens 12 Monate nach der Übernahme des Hundes.

  • InhalteGrunderziehung, Leinenführigkeit, Rückruf, Begegnungen mit Menschen und Hunden, Umweltsicherheit.

  • ZielSicheres Führen des Hundes in Alltagssituationen.

Termine für den Theoriekurs folgen...