Ab dem 1. Juni 2025 gilt im Kanton Zürich eine einheitliche Ausbildungspflicht für alle Hunde, unabhängig von Grösse oder Rasse. Ziel ist es, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen und das Zusammenleben von Mensch und Hund zu verbessern.
Pflicht: Personen, die erstmals oder nach über zehn Jahren wieder einen Hund halten, müssen einen Theoriekurs absolvieren.
Dauer: Ca. 2 Stunden.
Inhalte: Grundwissen über Hundehaltung, Erziehungsmethoden und rechtliche Vorgaben.
Abschluss: Mit einer Prüfung.
Zeitpunkt: Vor oder spätestens zwei Monate nach der Anschaffung des Hundes bzw. nach dem Zuzug in den Kanton Zürich.
Pflicht: Alle Hundehaltenden müssen einen praktischen Kurs absolvieren.
Dauer: Mindestens 6 Lektionen.
Beginn: Frühestens nach Vollendung des 6. Lebensmonats des Hundes.
Abschluss: Spätestens 12 Monate nach der Übernahme des Hundes.
Inhalte: Grunderziehung, Leinenführigkeit, Rückruf, Begegnungen mit Menschen und Hunden, Umweltsicherheit.
Ziel: Sicheres Führen des Hundes in Alltagssituationen.